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Komplex 5: Exekutive

Das Rechtssystem kennt zwei wichtige, voneinander unabhängige Behörden: Die Behörde der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, die die Mauer des Schweigens der ehemaligen DDR abbaut, und die Verfassungsschutzbehörde des Bundes, die viele Papier-Seiten füllt... Hiervon soll hier einmal berichtet werden...

Die Exekutive ist nun also nicht bemüht die bestehenden, unzureichenden Gesetze wenigstens unter Berücksichtigung ihrer eigentlichen von der jeweiligen Verfassung vorgeschriebenen Aufgabe durchzusetzen, sondern erlaubt sich diverse unverschämt widersprüchliche Angewohnheiten mit entsetzlich menschenverachtendem Charakter, was sich in folgenden Fallbeispielen höchstrichterlich befestigt und unwiderlegbar zeigt:

Rauchwarnmelder:

  1. In den letzten Jahren konnte ein Interessenverband unter dem Vorwand, Menschenleben retten zu können, den Staat dahingehend beeinflussen, dass er in nahezu jedem Schlafzimmer einen Rauchwarnmelder aufhängen lässt.

  2. Dass in Staaten mit sehr vielen Rauchwarnmeldern von 1980 bis 2000 die Anzahl der Toten durch Exposition gegenüber Rauch, Flammen oder Feuer um etwa 40% zurückging (etwa in den USA (im Jahr 2011 etwa 8 Tote pro Million Einwohner) und in dem UK), will so manche Feuerwehrfrau (?!) (Zufall) auf die Rauchwarnmelder zurückführen, obwohl das Statistische Bundesamt der B.Rep.Deut durch objektive und unabhängige Erhebungen einen ganz ähnlichen Rückgang auch für die B.Rep.Deut festgestellt hat (im Jahr 2011 etwa 5 Tote pro Million Einwohner, auch wenn die Brandmeister und der „Gesamtverband der Versicherer“ beharrlich aus völlig unerfindlichem Grunde für die Zeit vor Einführung der Rauchwarnmelder-Pflicht von einer wesentlich höheren Rate ausgehen und damit dem Bund haltlos aber ungestraft widersprechen, wobei die auch noch den Anstieg der Rauchvergiftungen (T58+T59) und der Stürze (W0+W1) völlig außer Acht lassen).

  3. Dem Bund genügt jedoch das Wort „der Wirtschaft“ und kann sich an den statistischen Merkwürdigkeiten nicht stören, während im Land MV im Jahr 2015 nur ein tödlicher Unfall (X0) aber dafür 9 Todesfälle durch Vorsatz und ominöse Umstände (X76/Y26) verzeichnet wurden (der Bundesdurchschnitt war 5,2ppm und in MV waren es trotz starker Verbreitung der ominösen Geräte somit 6,2ppm).

  4. So fehlt dann auch bei dem gesetzlich vorgeschriebenen Konzept ein Großteil eines funktionierenden Rettungssystems: Wache Wachleute in der Nähe, Kohlenstoffdioxid-Melder (bei Sterillium-Bränden (cave: unsichtbare Flamme!)), automatische Löschanlage (etwa Argon) nebst automatischer Alarmierung der Feuerwehr, intrinsischer Brandschutz (Mutters funkensprühender Schrott kommt nicht mehr zum Einsatz sondern zum Recyclinghof, Ausbreitungs-hemmende Bauweise).

  5. Tatsächlich erreichen die Landes­regierungen lediglich eine ungeheuerliche Arbeitsbeschaffung durch sinnlose Installationsarbeiten (Stromkabel anbohren) und Wartungsmaßnahmen (Straßenschuh im Schlafzimmer).

  6. Die Wartung ist praktisch unmöglich, da die Messkammer und die ver­schlungenen Kanäle sich nicht warten lassen. Sonderlich empfindlich sind die Geräte auch nicht, weswegen die Feuerwehr bei Fehlalarm dazu neigt, den Einsatz trotzdem in Rechnung zu stellen. Wie ein derart mildes Pfeifen jemanden aus dem Tiefschlaf wecken soll, wird auch nicht erläutert. Weswegen Evolutions-biologisch der Rauchgeruch keine viel stärkere Aufwachreaktion (ähnlich wie die notärztlichen Knöchel auf dem Brustbein) hervorrufen soll, bleibt auch das Geheimnis der immer bereiten Feuerwehr.

  7. Nur wenige Journalisten bemerken diesen ein trügerisches Sicherheits­gefühl erzeugenden, mörderischen Betrug, während andere Journalisten der Landesregierung Berlins vorwerfen, die sozial-schwachen Bürger zu gefährden, um die Landeskasse zu schonen.

  8. Zu allem Überfluss ließ der Staat das Flugzeug D-AIPX ab­stürzen, indem die zahl­reichen, hinreichend frühen Hilfe­­rufe zwar ordentlich protokolliert aber ansonsten ignoriert wurden, obwohl die Rauch­warn­melder­pflicht mit Ver­kehrs­­sicherungs­­pflicht begründet wird, und obwohl entsprechende Verfahren des Data Ware­housings bereits altbekannt waren.

Psychotechniken

Allgemein wird angenommen, dass es wirksame Psychotechniken gibt. Die werden dann zum Beispiel Psychotherapie genannt und recht hochpreisig bei Finanzierung durch gesetzliche Krankenkassen verkauft. Im übrigen glauben die Staatsanwaltschaften jedoch nicht an die Existenz von Psychotechniken, so dass diesbezüglich zumindest die Exekutive den Verbrechern Tür und Tor offenhält. Während zum Beispiel die Nötigung de iure strafrechtliche Konsequenzen zu haben hat, kann die „Mutter“ und deren Freunde aber Kinder und hilflose Psychiatrie-Patienten dermaßen durch verlogene Erziehung und sonstige Lügen in Ausweg-lose Situationen treiben, dass die lieber tot wären, als diesem wahnsinnigen Zwangs-System noch weiter ausgesetzt zu sein, ohne Strafverfolgung trotz vorliegender Strafanzeigen befürchten zu müssen (gleichzeitig aber werden Haftstrafen plötzlich vervielfacht, was dann den bemerkenswerten Neben­effekt hat, dass man den in Abwesenheit Verurteilten, der sich im Ausland aufhält, durch die ausländischen Behörden ausliefern lassen kann — bemerkenswerter Weise handelte es sich in diesem tatsächlichen Fall jedoch um eine Beratung speziell für Volljährige, die ausdrücklich keine Psychiatrie-Patienten sind, an der der Verurteilte nicht einmal persönlich sondern mehr nur durch seine Bücher und seine Anhänger beteiligt gewesen ist).

Church of Scientology -CÖS- ./. F.Rep.GERM / Heinemann / Caberta:

  1. Die F.Rep.GERM verdächtigt die CÖS unter anderem Lager, in denen die CÖS Menschenrechtsverbrechen begehen werde, errichten zu wollen, und veröffentlicht diesen Verdacht im Jahr 1992 im öffentlichen Fernsehen. Für diesen Verdacht gibt es bis heute keinerlei tatsächlichen Anhaltspunkt. Daher werden vereinzelte Zeugen gegen die CÖS angeführt, die auch noch wenigstens einer Gehirnwäsche unterzogen worden sein sollen, und die dann mit Berichten über lächerliche Geringfügigkeiten aufwarten, und Zitate aus dem Zusammenhang gerissen und dann auch noch falsch interpretiert (so ist etwa die stilistisch interessante Konstruktion „Man kann bei Nacht und Nebel X tun oder man macht lieber das, was ich die ganze Zeit schon vorschlage.“ eher genau -besonders im Gesamtzusammenhang- dahingehend zu verstehen, dass die CÖS «X» zu vermeiden wünscht).

  2. Bei der ganzen juristischen Qualifikation, die der Staat für seine Zwecke gebraucht, lässt dies nur den Schluss zu, dass die F.Rep.GERM der Ideologie anhängt, Menschen müssen wie seit eh und je roher Gewalt ausgesetzt sein, so dass die von der CÖS geforderte Abschaffung der Folter-Institution der F.Rep.GERM (sprich: Psychiatrie/Onkologie) nur zu der Errichtung einer neuen Folter-Institution führen werde.

  3. Hier entblößt sich die F.Rep.GERM also gleich mehrfach in ganz deutlicher und vielsagender Weise, was die auch durch die vielen keineswegs charakteristischen und teilweise auch noch falschen Nachrichten bezüglich der CÖS nicht wirklich verbergen kann.

  4. Zu dem RA Heinemann lässt sich sagen, dass er in den 1990er-Jahren nicht nur Kontakte zu gewinnsüchtigen Personen hatte (nach populären Statistiken über nicht mehr als sechs Mitmenschen), sondern damals auch den üblen Charakter der Psychiatrie zu leugnen versuchte und auch von Kollegen (etwa Prof. em. Dr. iur. Martin Kriele (Univ. Mainz)) noch im Jahr 2017 scharf kritisiert wird.

  5. Hier ist nicht nur zu bestaunen, dass die F.Rep.GERM den Heinemann nicht aufhielt, sondern auch noch finanziell trotz aller gesetzlichen Verbote förderte.

  6. Es ist aber auch auffällig, dass die CÖS heute unbedingt den Tat-Ausführenden für die Tat-Folgen verantwortlich machen will, obwohl die CÖS noch in den 1950er Jahren von Menschen schrieb, die aufgrund zuvor erlittener Schäden aufgrund Fisch-typischer Denkmuster handeln, also für ernsthaft Denkende wegen mangelhafter Steuerungsfähigkeit unverantwortlich sind („weißer Hai wegen Mordes in Tateinheit mit Störung der Totenruhe angeklagt...“). Der ganzen staatlich organisierten „Kritik“, die einem alten Spruch aus der Werbe-Industrie zufolge als Werbung zu werten ist, solange der Name richtig genannt wird, „zum Trotz“ entfaltet die CÖS also ihre immer volkstümlicheren Aktivitäten, ohne dass die Serie von abscheulichen Gewaltverbrechen aus­geführt von schwerst psychisch Kranken abbricht (aber zum Glück vertritt der volkstümliche Rechtsanwalt Krechel einige der Opfer...). Konsequenter Weise ist dann auch die Absicht der CÖS, die Ausführenden die Schäden ihrer Taten „wiedergutmachen“ zu lassen, widersinnig, da die ersichtlich nach der schädlichen Tat nicht mehr arbeiten können als zuvor (Urlaubskürzungen führen gerade auch langfristig zu weiteren Schäden; auch eine geänderte Ver­wendung des Arbeits­einkommens bleibt nicht ohne weitere Schäden an der persönlichen Produktivität und damit am Fortschritt); konkordant wird jeder Schaden die Entwicklung der Menschheit aufhalten, so dass Vorbeugung die einzige Möglichkeit ist, die Leistungsfähigkeit zu verbessern (zum Beispiel: Airbags, Dächer, Stahlkappen, Handschuhe, Sturzhelme, Kugel-sichere Westen).

Öffentlich-Rechtlicher-Rundfunk

Seit Jahren lässt die B.Rep.Deut Geld für einen Öffentlich-Rechtlichen-Rund­funk einsammeln, obschon derjenige, der von seinem großzügigen Erbe oder Lottogewinn im zwei-stelligen Millionen-Bereich lebt unter Missachtung des Sozial­staats­prinzip auch nicht zahlungspflichtiger als einer, der von seiner Rente wegen dauerhafter voller Erwerbs­minderung nur Nahrungs­mittel, Wohnung und andere Notwendig­keiten zahlen kann, ist, und obwohl dort dreiste Lügen (zwischen Tschernobyl und Forsmark gäbe es nichts schlimmeres; Nach­plappern einer Verlaut­barung der Bundes­ärzte­kammer ohne Quellen­angabe; CÖS bezogene Familien­rechts­streite seien bemerkenswerter als tödliche Schießereien im Gerichts­saal; und so weiter und so fort) mit unklarer Tragweite (zeitweise plante Frau Bundeskanzlerin den Ausstieg aus dem Ausstieg bevor sie wieder ausstieg aus dem Austieg aus dem Ausstieg) verbreitet werden.

Covid-19-Krise

Obwohl besonders alterstandardisiert betrachtet keine ernste, Virus-bedingte Exzess-Mortalität in der B.Rep.Deut erkennbar ist, behauptet der Staat durch ein Virus sei eine Notlage von internationaler Tragweite entstanden, die über die normale winterliche Sterbe­welle im dunklen Winter wesentlich hinaus­geht. Dabei ließ der Staat etliche nachweislich unnütze Maß­nahmen (Bsp.: Lock­down, Behelfs­maske, Impfung) verfügend Ressourcen viele Monate ungenutzt, anstatt seine vorgeblichen Ziele zu verfolgen.

Justizirrtum um Horst Arnold

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Daschner ./. Gäfgen:

  1. Während nach dem Geständnis der Bundesärztekammer aus dem Jahr 2003 im statistischen Mittel tagtäglich mindestens ein unschuldiger bis schuldunfähiger Patient einer Elektro-Schock-Einzelbehandlung mit bis zu 480V~ und etwa 900mA mit Strompfad im Großhirn unterzogen wird, und während ein unschuldiger, flüchtender, des Bankraubes mit Geiselnahme Verdächtiger noch vor seiner Verurteilung mit seiner Tötung durch einen Polizisten rechnen muss (finaler Rettungsschuss), hat aber einer, den der Staat mit Recht der erpresserischen Gefährdung des Überlebens eines unschuldigen Kindes, das er nach eigenem Geständnis voller Heimtücke mit einem auf wenige Stunden begrenzten Sauerstoff-Vorrat im Wald vergraben hat, beschuldigen darf, keinerlei gewaltsame Behandlung zu erwarten.

  2. Gleichzeitig wird hier deutlich, dass einer manchmal also nur zu behaupten braucht, er sei durch sein Gewissen gezwungen worden, eine schwere Straftat mit besonderer Schwere der Schuld zu begehen, nachdem er selbst aber Jahre-lang amüsiert dem irrsinnigen Treiben des Publikums ansonsten Pflicht-vergessen und illegal tatenlos zugesehen und es so auch zu verantworten hat, um straffrei auszugehen (während andere mit ähnlicher Stellungnahme für Jahrzehnte in psychiatrischen Anstalten verschwinden und/oder forensisch entweidet und/oder ebenso vergiftet enden).

  3. Es verwundert dann auch nicht mehr, dass «Daschner ihm sein Schwippsschwager», der doch tatsächlich insinuiert, unterbelichtete «Kampfsportler» sollten verführt werden, Geisteskranken Schmerzen zuzufügen, was der Staat sodann als erfolgreiche Strafverfolgung darstellen solle, auch Beamter respektive Pensionär ist, wobei der von Perfesser Erb, der Kontakte zu entschiedenen Gegnern des §175 StGB haben dürfte (wenn er denn wollte), auch noch Rückendeckung bekömmt.

  4. Dass die Täterschaft des nunmehr traumatisierten Gefolterten nicht mehr glaubhaft durch seine ganzen Geständnisse nachweisbar ist, führt regelmäßig zum Freispruch oder zur frühzeitigen Einstellung des Verfahrens, wenn der Staatsanwalt nämlich gar keine Beweise für die angeklagte Tat hat (weswegen überhaupt erst die Anwendung der Folter in Erwägung gezogen wurde; ersichtlich können Blutspuren auch bei ziemlich legalen Spielen entstehen und eine nach der Verurteilung festgestellte psychische Störung ist jedenfalls kein Schuldbeweis).

Haftbedingungen

Während der Staat allseits damit prahlt, die «Prügelstrafe» abgeschafft zu haben, und aufgrund seines wahnsinnigen Schwachsinns die Mitglieder der WGBOOME für die wirklichen Zustände in heutigen Haftanstalten zur Verantwortung ziehen will, wird die physische Misshandlung aber nach wie vor in Haftanstalten vollstreckt, wobei sich mehr nur die Schlag-Hilfe hin zum geistesschwachen Drogen-süchtigen Psychiatrie-Opfer verändert hat. Über Quantität und Qualität macht der Staat dabei freilich keine vertrauenswürdigen Angaben («abgeschafft»)...

Karies

Seit Jahrzehnten kämpft der Dentist in westlichen Demokratien mit giftigen Fluor-Verbindungen gegen die Karies-Infektion mit mäßigem Erfolg, obwohl bereits in den 1970er Jahren klar wurde, dass die Karies verursachenden Keime mit täglich 5 mal 1g Xylitol-Puder als jeweils 5-minütige Mundspülung getäuscht und ausgehungert werden können (desweiteren fördert es angeblich die Körper-eigenen Zahn-Heilungs-Kräfte und den allgemeinen Knochen-Erhalt und den Kampf gegen andere Infektionen — das alles hört sich vor dem Hintergrund der ganzen Zahnpasta-Werbung und den Verlautbarungen der Dentisten merkwürdig an, aber es finden sich nur Studien (wenn auch nur wenige), die diese uralten Erkenntnisse bestätigen — eine Ausnahme bildet eine Studie der Colgate Palmolive GABA, in der das Xylitol in ganz anderer Weise als bisher und ohne Erfolg angewendet wurde (nämlich in nahezu homöopathischen Mengen unter das Fluor gemischt)).

Hausbau

Obwohl seit Jahrzehnten bekannt ist, dass sich Wärme­widerstände summieren lassen, haben auch viele Neubau-Wohnungen er­bärmliche Wärme­dämmung und ein widerlich großes Verhältnis von Außen­wand-Fläche zu Wohn-Fläche, so dass trotz angeblicher globaler Erwärmung in vielen Klima­zonen eine Heizung zumindest zeitweise not­wendig ist, um eine immer noch mindestens 10K zu niedrige Temperatur von lächerlichen 20°C zu erreichen, was in Miets­häusern oft auch noch auf staatliche Anordnung mit etwa 10% Aufschlag für eine Umlage auf die Parteien nach einer oftmals ungerechten, die unter Umständen stark unterschiedlichen Wärme­leitwerte sonderschulbar ver­nachlässigenden Rechen­vorschrift bestraft wird. Völlig unverständlich ist auch die gasdichte Bauweise, weil seit dem 19. Jahrhundert bekannt ist, dass ein Mensch in einem geschlossenen Raum eine Frischluft-Zufuhr von 20 Kubikmetern pro Stunde benötigt, um Symptome wie Kopfschmerzen und Konzentrationsschwäche zu vermeiden.

Die Exekutive sieht also lieber weg als hin und betreibt oder duldet in dem entsprechenden Stil Ausbildungseinrichtungen, Krankenhäuser und die entscheidenden übrigen Einrichtungen. Um die Katastrophe komplett zu machen, lässt die F.Rep.GERM in im wesentlichen unbegründeten Beschlüssen ihrer Richter, von deren Gesetzestreue die F.Rep.GERM selbst teilweise nicht überzeugt ist, eine unbillige Benachteiligung der Opfer leugnen, wodurch die F.Rep.GERM sich als dermaßen parasitär entpuppt, dass ein Sack Bandwürmer dagegen gar nichts ist.

Es zeigt sich wiederholt überdeutlich, dass die Rechtswissenschaftler selbst es sind, die eine wesentliche Gefahr für den Rechtsstaat darstellen, und dass man sich mit einem Schwall des Mitleids und der Besorgnis fragen muss, wievielen unschuldigen Menschen die den von den Rechtswissenschaftlern selbst aufgestellten Rechtsstaat-lichen Regeln zum Trotz das Leben ruiniert haben.

WorkGroup on emBetterment Of the situatiOn of survivors of inhuMane human rights crimEs and ensafement