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Komplex 4: Legislative

In der Gesetzgebung finden sich offenbar derartig viele Ungereimtheiten und Widersprüche (zum Beispiel im Urheberrechtsgesetz von 2004), dass Sekundärliteratur von diversen Autoren (Eckstein, Tröndle, Fischer) zwecks Nachbesserung existiert, was aber unterschiedliche Resultate in Klagen, die sich nur durch den Kläger aber nicht dessen Rolle unterscheiden, immer noch nicht ausschließt. Der eigentliche Sinn der Gesetzgebung gerät dabei immer weiter ins Abseits, so dass über die monetäre Ausstattung von Arbeitslosen in der Öffentlichkeit mehr berichtet wird als über die im statistischen Mittel tagtäglichen Todesfälle und Körperverletzungen ausgelöst durch Ärzte, nachdem die zuvor zumeist Jahrzehnte lang von Geburt an zusehen, wie sich der Zustand des Patienten stetig verschlechterte, bis schließlich der Tod eintritt.

Es ist vor diesem Hintergrund auch nicht weiter auffällig, dass Ärzte ihre Patienten mit kostspieligen Medikamenten von der Psychose (hierzu erfindet der geneigte Chefarzt dann auch noch angeblich gesichertes Wissen und leugnet so gut er kann sein Wissen über F24 (ICD-10 WHO - Folie à deux - Induzierte wahnhafte Störung)) trotz allen Lorazepams in die Depression (Thioridazin) und dann nach Mirtazapin Einsatz wieder zurück in eine Psychose (Clozapin - Hier wird nur viel Spaß beim Ausschleichen mit den lustigen Ideen gewünscht... natürlich nicht im Beipackzettel... und natürlich erst hinterher...) niemals dagewesenen Ausmaßes treiben, ohne dass die Gesetzgebung in derartigen Fällen dem Bürger irgendeinen Schutz bietet. Im Gegenteil wird sogar noch den Ärzten das Erfüllen schwerer Straftatbestände gestattet, ohne dass die hierüber Rechenschaft abzulegen hätten, was sich dann ärztliche Schweigepflicht nennt.

Die schier unendliche Unfähigkeit des Gesetzgebers der F.Rep.GERM, eine sichere Umgebung zu schaffen, zeigt sich auch in dem § 139 StGB, wo nicht nur festgelegt wird, dass die unterlassene Strafanzeige wegen nichts keineswegs straffrei bleiben muss (während an anderer Stelle jedoch sogar mit Unterstützung und Billigung der stern.de GmbH von der Erstattung einer Strafanzeige unter Angabe von Beweisen mit staatlicher Billigung abgeraten wird), sondern auch noch, dass der gepeinigte Wahnsinnige, der seinem Arzt gegenüber aussagt, die Begehung einer schweren Straftat zu planen, von diesem neurotischen Kurpfuscher unter dem Vorwand, den Erfolg der angeblich geplanten Tat abwenden zu wollen, nahezu beliebig misshandelt werden darf, damit er weder das Strafrecht noch seine ärztliche Schweigepflicht brechen muss.

Die Feststellung der Arbeitsfähigkeit wird durch den Staat so lange wie möglich durch eine entsprechend lächerlich optimistische Vermutung hinausgeschoben, um so den Bürger möglichst umfangreich durch die Situation am Arbeitsplatz zu schädigen, gleichwohl dies nach all der ganzen Erfahrung bekanntlich wirtschaftlich eher schadet. Erst die massive Weigerung und das deutliche Vorbringen von Vorwürfen und die nachdrückliche Forderung nach polizeilicher Aufklärung und Ermittlung der Zustände am Arbeitsplatz führt zu einem entsprechenden Verfahren, wenn denn keine offensichtlichen Anzeichen (zum Beispiel: schwerste epileptische Anfälle, körperliche Schwerbeschädigung) vorliegen; erst dann wird dem Opfer staatlicher Gleichgültigkeit die Frührente im Rahmen der Feststellung einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung ermöglicht, ohne dass ihm oder ihr jemals ein wirklicher Arbeitsplatz (zum Beispiel ein ruhiger Heimarbeitsplatz) angeboten worden wäre, was die oben genannten Schlüsse zulässt.

WorkGroup on emBetterment Of the situatiOn of survivors of inhuMane human rights crimEs and ensafement